„brand eins“ oder „Wir wissen’s auch nicht, das aber besser!“
„brand eins“ ist cool. „brand eins“ ist hip. „brand eins“ kennt sich aus.
„brand eins“ ist ein Wirtschaftsmagazin. Nicht irgendeines, sondern – wie man beteuert – „auf mehr Substanz bedacht“ als der Rest der Magazin-Mischpoke.
„brand eins“ schreibt über alles. Schließlich ist alles irgendwie auch Wirtschaft. Auch die Homöopathie.
In Deutschland braucht man „keine Vorbildung, um Homöopath zu werden“, schrieb „brand eins“ im Jahrgang 2016 (beim Stöbern im Internet gerade entdeckt) in einem der üblichen, langweiligen, wohlfeilen Verrisse über die Homöopathie.
Und wenn die Substanz-Grals-Hüter von „brand eins“ – einem publizistischen Balg der Yuppie (Kokain statt Cannabis)- und New-Economy (sich digital produzieren statt etwas zu produzieren)-Welle – das behaupten, wird das ja wohl so sein. Der selbsternannte, vorbildungslose Homöopath als Gefahr für die gesundheitliche Unversehrtheit der „brand eins“-Redakteure und für die Volksgesundheit als solche.
Pardon, zurück zur Sache und zur Sachlichkeit: Homöopath ist in Deutschland als Berufsbezeichnung nicht zugelassen (siehe meinen Startbeitrag in diesem Blog). Wer homöopathisch behandelt, übt entweder den Beruf des Arztes oder den des Heilpraktikers aus. Niemand anderer darf selbstständig diagnostizieren und therapieren, auch nicht homöopathisch.
Ersterer (Arzt) muss erfolgreich Medizin studiert und vorher doch wohl Abitur gemacht haben. Den kann „brand eins“ mit „keine Vorbildung“ also wohl nicht gemeint haben.
Letzterer (Heilpraktiker) muss in einer schriftlichen Prüfung und nach deren Bestehen in einer mündlichen Prüfung vor dem (gewiss schulmedizinisch orientierten) Amtsarzt folgende Kenntnisse nachweisen:
• Berufs- und Gesetzeskunde einschließlich rechtlicher Grenzen der Ausübung der Heilkunde ohne Approbation als Arzt/Ärztin,
• Grenzen und Gefahren diagnostischer und therapeutischer Methoden des Heilpraktikers,
• Grundkenntnisse der Anatomie, pathologischen Anatomie, Physiologie und Pathophysiologie,
• Grundkenntnisse in der allgemeinen Krankheitslehre, Erkennung u. Unterscheidung von Volkskrankheiten, insbesondere der Stoffwechselkrankheiten, der Herz-Kreislaufkrankheiten, der degenerativen Erkrankungen, der übertragbaren Krankheiten, der bösartigen Neubildungen sowie ernster seelischer Erkrankungen,
• Erkennung u. Erstversorgung akuter Notfälle und lebensbedrohender Zustände,
• Praxishygiene, Desinfektion u. Sterilisation,
• Deutung grundlegender Laborwerte,
• Technik der Anamneseerhebung; Methoden der unmittelbaren Krankenuntersuchung (Inspektion, Palpation, Perkussion, Auskultation, Reflexprüfung, Puls- u. Blutdruckmessung) und
• Injektions- uund Punktionstechniken.
80 bis 90 Prozent der Heilpraktiker-Aspiranten schaffen das nicht, mutieren also auch nicht zum gesetzlich legitimierten Homöopathen.
„Journalist“ hingegen kann sich jeder schimpfen, kraft eigener Ernennung. Voraussetzungslos, kenntnislos, vorbildungslos, skrupellos.
„Redakteur“ nennt sich ein selbsternannter Journalist, wenn er einen Verleger dazu gebracht hat, ihn abhängig zu beschäftigen.
Einen Hauptschulabschluss braucht ein Journalist nicht. Ein Heilpraktiker laut Gesetz unbedingt. Ein Arzt auch.
Merke: Wenn Sie einen Homöopathen – sei er Heilpraktiker oder Arzt – vor sich haben, wird dessen Vorbildung im Zweifel besser sein als die eines x-beliebigen Journalisten, der über jeden den Mistkübel ausschüttet, dessen Berufsausübung oder Nase ihm nicht passt.